Wir über uns

Flurbereinigung - das ist Landentwicklung, Rechtsbereinigung und komplexe Interessenabwägung in einem einheitlichen Verfahren. Zersplitterter Grundbesitz im ländlichen Raum, teils mit überholten investitionshemmenden Alt-Rechten belastet, kann von den zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossenen Eigentümern und Erbbauberechtigten nach neuzeitlichen wirtschaftlichen Gesichtspunkten umfassend neu gestaltet werden. Alte, überflüssig gewordene Rechte werden verlegt oder aufgehoben; neue, wirtschaftlich erforderliche Anbindungen werden hergestellt und etwaige Grenzverläufe geklärt. Straßen, Wege und andere zur gemeinschaftlichen Benutzung dienende Anlagen können unter konzentrierter Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange in einem einzigen Verfahren neu geschaffen werden. Der einvernehmliche Transfer von Grundstücken an andere Beteiligte des Verfahrens zum Zwecke der Flurbereinigung ist in einem vereinfachten und kostengünstigen Verfahren möglich.


Die rechtlichen Verhältnisse werden in einem sog. Flurbereinigungsplan geregelt, der nach Eintritt seiner Bindungswirkung die neuen Rechtsverhältnisse kraft Gesetzes regelt und Grundlage für die Grundbuchberichtigung in einem Zuge ist.


Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte haben einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Verfahrensgebietes. Sie sind kraft Gesetzes zu einer sogenannten "Teilnehmergemeinschaft" zusammengeschlossen. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde steht. Die Teilnehmergemeinschaft wählt sich einen Vorstand, der ehrenamtlich die Geschäfte seiner Mitglieder führt.


Wichtige Rechtsgrundlagen für das Verfahren sind das Flurbereinigungsgesetz, das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Brandenburgische Landentwicklungsgesetz.


Teilnehmergemeinschaften aus den unterschiedlichen Verfahrensgebieten können sich zu einem Verband zusammenschließen, der dann nach Maßgabe seiner Satzung an deren Stelle tritt.


Der "Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung" ist ein solcher Zusammenschluss von Teilnehmergemeinschaften, der im Zuge der Reform der Flurneuordnungsverwaltung sowohl Aufgaben im eigenen satzungsmäßigen Wirkungskreis, als auch kraft gesetzlicher Zuweisung wahrnimmt.
Er ist im Jahre 2000 durch den Zusammenschluss von 18 Teilnehmergemeinschaften entstanden.


Organe des Verbandes sind der Vorstand, die Vorstandsvorsitzende und die Mitgliederversammlung.